Schiedsgutachter
Als Schiedsgutachter erstelle ich Sachverständigengutachten, welches die Parteien als verbindliche Entscheidung anerkennen.
In diesem Rahmen kann ich als unabhängiger, unparteiischer und fachlich kompetenter Sachverständiger durch meine sachliche und fachliche Beurteilung Meinungsverschiedenheiten der Parteien über
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den Inhalt,
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die Auslegung oder
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die Anpassung eines Sachverhaltes oder Vertrages klären.
Konfliktthema kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.
Durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde ich als Schiedsgutachter nach § 3 ARB mit den Schwerpunktgebieten
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Mietrecht
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Vertragsrecht
in die Liste der Schiedsgutachter aufgenommen.
Alle Beratungen sind telefonisch, per Videokonferenz und natürlich auch als Präsenztermin bei Ihnen oder in meinen Kanzleiräumen möglich.
Es sei an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit einer Mediation mit Ihrem Konfliktpartner hingewiesen. Eine ebenfalls schnelle und vorzugswürdige Win - Win - Lösung für alle Beteiligten auf Augenhöhe.